Was ist beim Import eines Veteranen-/Oldtimerfahrzeugs zu beachten?
Stand: 2026-06-20
Beim Import eines alten Fahrzeugs gelten zunächst die normalen Einfuhrregeln: Verzollung mit Automobilsteuer (4 %) und MWST (8,1 %), bei EU-Ursprung zollfrei. Der «Veteranenstatus» ist keine Einfuhrkategorie, sondern ein Eintrag, der erst nach dem Import bei der kantonalen Fahrzeugprüfung erteilt wird (Voraussetzung: erste Inverkehrsetzung vor mindestens 30 Jahren).
Ob ein historisches Fahrzeug zollrechtlich als Sammlerstück eingestuft werden kann (mit allenfalls abweichender Behandlung), hängt vom Einzelfall ab und ist vorgängig mit dem BAZG zu klären. Pauschale Steuerbefreiungen allein aufgrund des Alters bestehen nicht.
Wichtig: Import-Verzollung und Veteranenstatus sind zwei getrennte Vorgänge. Die hier genannte 6-monatige Übersiedlungsgut-Regel kann auch für ältere Fahrzeuge greifen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen
- Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
- Weisungen für Veteranenfahrzeuge — ASTRA – Bundesamt für Strassen