Welche Steuern und Gebühren fallen beim Fahrzeugimport an?
Stand: 2026-06-20
| Abgabe | Höhe / Grundlage |
|---|---|
| Automobilsteuer | 4 % des Fahrzeugwerts (Personenwagen und gewisse leichte Nutzfahrzeuge) |
| Mehrwertsteuer (MWST) | 8,1 % (Bemessung: Kaufpreis inkl. Transport in die Schweiz und Einfuhrabgaben) |
| Zoll | nach Gewicht gemäss Zolltarif; bei EU-Ursprung mit gültigem Ursprungsnachweis zollfrei (Freihandelsabkommen CH–EU) |
| Veranlagungsnachweis (Formular 13.20 A) | 20 Franken |
Rechtsgrundlagen sind das Automobilsteuergesetz (AStG, SR 641.51) für die Automobilsteuer und das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20) für die Einfuhrsteuer. Die Erhebung erfolgt durch das BAZG bei der Verzollung.
Die MWST wird auf dem Gesamtwert inkl. Transportkosten und der übrigen Einfuhrabgaben berechnet — also auf Kaufpreis + Zoll + Automobilsteuer + Transport.
Quellen
- Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen (Zoll, Automobilsteuer, MWST) — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
- Automobilsteuer — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit