Wozu dient die Zollveranlagung und das Formular 13.20 A beim Import?

Stand: 2026-06-20

Vor der Zulassung muss ein importiertes Fahrzeug verzollt werden. Das BAZG erhebt dabei Zoll, Automobilsteuer und MWST und bestätigt die ordnungsgemässe Veranlagung mit dem Veranlagungsnachweis auf dem Prüfungsbericht Formular 13.20 A. Die Ausstellung dieses Nachweises kostet 20 Franken.

Das kantonale Strassenverkehrsamt verlangt das Formular 13.20 A als Beleg für die korrekte Einfuhr. Bei der Verzollung wird zudem die 9-stellige Stammnummer durch das BAZG zugeteilt und auf dem Formular vermerkt.

Ohne Veranlagungsnachweis (Formular 13.20 A) kann das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen werden — die Verzollung ist Voraussetzung für die Zulassung.

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