Was ist das Formular 13.20 A bzw. 13.20 B?

Stand: 2026-06-20

Der Prüfungsbericht «Formular 13.20» dokumentiert die technischen Fahrzeugdaten für das kantonale Strassenverkehrsamt. Die Weisungen WPB 13.20 unterscheiden zwei Ausführungen:

FormularFarbeZweck
13.20 AchamoisErstzulassung von Fahrzeugen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
13.20 BblauMeldung von Änderungen gemäss Art. 34 Abs. 2–4 VTS

Bei IVI-Fahrzeugen — solchen mit der Bezeichnung «IVI» oder «IVIX» in Feld 24 — werden auf der Rückseite zusätzlich die Felder 26a, b und d ausgefüllt. Der Eintrag «IVI» erfolgt, wenn Importeure Fahrzeuge mit einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC/eCoC) importieren; ein «X» (IVIX) wird angefügt, wenn der Importeur die Veröffentlichung datenschutzrechtlich relevanter Angaben ablehnt.

Die 9-stellige Stammnummer wird vom BAZG nach der Prüfung der Verzollung zugeteilt und auf dem Formular 13.20 A vermerkt.

Weisungen WPB 13.20 in Kraft: geltende Fassung (Stand: 2023-10-01)

Quellen

Weiterführend