Was ist der Unterschied zwischen Erstzulassung und (erster) Inverkehrsetzung?

Stand: 2026-06-20

Die Erstzulassung bezeichnet das Datum der erstmaligen Zulassung bei einer Zulassungsbehörde (Kontrollschild und Fahrberechtigung). Die erste Inverkehrsetzung ist das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals in Verkehr gesetzt wurde; bei zuvor im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen kann dieses Datum vor der Schweizer Zulassung liegen.

Warum die Unterscheidung zählt: Nach Art. 4 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) müssen Fahrzeuge, die bei einer Verordnungsänderung schon im Verkehr stehen, mindestens den Anforderungen entsprechen, die in der Schweiz zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung massgebend waren. Massgebend für die anwendbaren technischen Vorschriften ist also die erste Inverkehrsetzung — nicht das Datum einer späteren Schweizer (Wieder-)Zulassung.

  • Anwendbare technische Vorschriften: nach der ersten Inverkehrsetzung (Art. 4 VTS).
  • CO₂-Vorschriften: der Zeitpunkt der Inverkehrsetzung bzw. Erstzulassung ist relevant (BFE).
  • Alters- bzw. Veteranen-Einstufung: knüpft an das Datum der ersten Inverkehrsetzung an.

Bei zuvor im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen gilt das Datum der ersten ausländischen Zulassung als erste Inverkehrsetzung. Für die technischen Anforderungen ist somit nicht entscheidend, wann das Fahrzeug in der Schweiz neu eingelöst wird.

Quellen

Weiterführend