Was ist ein Typenschein bzw. eine Typengenehmigung?

Stand: 2026-06-20

Nach Art. 12 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01) unterliegen serienmässig hergestellte Motorfahrzeuge und Motorfahrzeuganhänger der Typengenehmigung. Fahrzeuge, die der Typengenehmigung unterliegen, dürfen nur in der genehmigten Ausführung in den Handel gebracht werden (Art. 12 Abs. 2 SVG). Das ASTRA prüft den eingereichten Fahrzeugtyp und erteilt bei Erfolg die Typengenehmigung.

Die Typengenehmigungsverordnung (TGV, SR 741.511) definiert die Typengenehmigung als «die amtliche Bestätigung der Übereinstimmung eines Typs mit den einschlägigen technischen Anforderungen und seiner Eignung zum vorgesehenen Gebrauch» (Art. 2 TGV). Sie gilt damit für den Fahrzeugtyp als Klasse — nicht für ein einzelnes Fahrzeug. Sobald sie vorliegt, werden die Typendaten im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) hinterlegt; die kantonalen Strassenverkehrsämter greifen bei der Erstzulassung eines einzelnen Fahrzeugs elektronisch darauf zu.

«Typenschein» ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das ältere papiergebundene Dokument (Generation 1). Der heutige Fachbegriff lautet «Typengenehmigung» (TG).

GenerationZeitraumFormatVerfügbarkeit
1 (Typenschein)bis ca. 1985Papierdokument (PDF-Scan)opendata.astra.admin.ch
2 (Typengenehmigung)ca. 1985–1995Strukturierte Daten (Excel)opendata.astra.admin.ch
3 (aktuell)ab ca. 1995Strukturierte Datei-DatenTARGA-Datenbank (IVZ)

Das Verfahren regelt die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV, SR 741.511) vom 19. Juni 1995, gestützt unter anderem auf Art. 12 SVG. Seit dem neuen Zulassungsregime (Dezember 2021) erhalten Fahrzeuge mit einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC) statt einer klassischen Typengenehmigung ein elektronisches Datenblatt bzw. eine «Initiale Fahrzeuginformation» (IVI).

Quellen

Weiterführend