Was ist der Unterschied zwischen Marke, Typ, Variante und Version?
Stand: 2026-06-20
Die Marke ist die Hersteller- bzw. Markenbezeichnung (z. B. «VW», «BMW»). Sie erscheint in einem eigenen Feld des Fahrzeugausweises.
Der Typ ist nach Art. 2 der Typengenehmigungsverordnung (TGV, SR 741.511) «das Muster, das der Genehmigung serienmässig hergestellter Fahrzeuge … zugrunde liegt; ein Typ kann in Varianten und Versionen unterteilt sein.» Marke und Typ stehen in eigenen Feldern des Fahrzeugausweises, Variante und Version in den zugehörigen Typengenehmigungsdaten.
- Marke: Hersteller-/Markenbezeichnung.
- Typ: das der Genehmigung zugrunde liegende Muster einer Fahrzeugserie.
- Variante: technische Untergruppe eines Typs.
- Version: weitere Unterstufe innerhalb einer Variante (z. B. Ausstattungs- oder Emissionsmerkmale).
Im EU-Rahmen ist der «Fahrzeugtyp» in Art. 3 der Verordnung (EU) 2018/858 definiert als eine Gruppe von Fahrzeugen mit gemeinsamen Merkmalen — einschliesslich der davon erfassten Varianten und Versionen. Die schweizerische und die EU-Systematik sind hier deckungsgleich.
Die Hierarchie Marke–Typ–Variante–Version ist von der Fahrzeugklassen-Einteilung (M1, N1, L3e …) zu unterscheiden: Letztere ist eine separate Kategorisierung der Fahrzeugart, nicht eine Untergliederung des Modells.
Quellen
- TGV (SR 741.511) – Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen, Art. 2 — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes
- Verordnung (EU) 2018/858, Art. 3 (Begriffsbestimmungen) — EUR-Lex – Amt für Veröffentlichungen der EU
- Einteilung der Fahrzeuge — ASTRA – Bundesamt für Strassen