Was ist die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC / eCoC)?
Stand: 2026-06-20
Die CoC (Certificate of Conformity, deutsch Übereinstimmungsbescheinigung) begleitet jedes einzelne unter einer EU-Typgenehmigung gebaute Fahrzeug und bescheinigt dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Rechtsgrundlage ist Art. 36 der Verordnung (EU) 2018/858: «Der Hersteller stellt für jedes Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung aus …».
Die eCoC ist die strukturierte elektronische Nachfolgeform der Papier-CoC. In der Schweiz werden Fahrzeuge mit (e)CoC über eine «Initiale Fahrzeuginformation» (IVI) zugelassen; das eDatenblatt-Portal stellt die fahrzeugindividuellen Daten bereit (seit Dezember 2021). In Feld 24 des Fahrzeugausweises erscheint dann «IVI» oder «IVIX» anstelle einer schweizerischen Typengenehmigungsnummer.
Digitale Fahrzeugzulassung – Anpassung der nationalen Regelung (Schweiz): gemäss ASTRA (Stand: 2026-01-01)
eCoC für Neuzulassungen EU-weit obligatorisch: gemäss ASTRA (Stand: 2026-07-05)
Über 80 % der in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge beruhen auf EU-Typgenehmigungen — die (e)CoC ist daher für den Schweizer Markt von zentraler Bedeutung. Die genannten Stichdaten stützen sich auf die ASTRA-Seite «Digitale Fahrzeugzulassung».
Quellen
- Verordnung (EU) 2018/858, Art. 36 (Übereinstimmungsbescheinigung) — EUR-Lex – Amt für Veröffentlichungen der EU
- Digitale Fahrzeugzulassung — ASTRA – Bundesamt für Strassen
- eDatenblatt Portal — ASTRA – Bundesamt für Strassen