Was ist der Unterschied zwischen Typengenehmigung und Fahrzeugausweis?
Stand: 2026-06-20
| Merkmal | Typengenehmigung (TG) | Fahrzeugausweis |
|---|---|---|
| Gegenstand | Fahrzeugtyp als Klasse | Einzelnes Fahrzeug |
| Ausstellende Behörde | ASTRA (Bund) | Kantonales Strassenverkehrsamt |
| Empfänger | Importeur / Hersteller | Fahrzeughalter |
| Nachweis für… | Technische Konformität des Typs | Rechtmässige Zulassung des Fahrzeugs |
Die Typengenehmigung bestätigt, dass ein bestimmter Fahrzeugtyp die schweizerischen Anforderungen erfüllt. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Einzelfahrzeuge des Typs überhaupt zugelassen werden können. Das ASTRA hinterlegt die Typendaten im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ).
Der Fahrzeugausweis ist das individuelle Zulassungsdokument. Das kantonale Strassenverkehrsamt ruft die Typendaten aus dem IVZ ab, verknüpft sie mit den Halterdaten und der Fahrgestellnummer (VIN) und stellt den Fahrzeugausweis aus. Dieser wird zusammen mit den Kontrollschildern dem Halter zugestellt.
Feld 24 des Fahrzeugausweises enthält normalerweise die schweizerische Typengenehmigungs- bzw. Datenblattnummer. Bei Fahrzeugen, die auf Basis einer (elektronischen) Übereinstimmungsbescheinigung zugelassen wurden, steht in Feld 24 stattdessen «IVI» oder «IVIX» (Initiale Fahrzeuginformation).
Einführung des IVI-/eCoC-Zulassungsregimes in der Schweiz: Neues Zulassungsregime (NZR) (Stand: 2021-12-01)
Im neuen Zulassungsregime (NZR, seit Dezember 2021) tritt für eCoC-Fahrzeuge die «Initiale Fahrzeuginformation» (IVI) an die Stelle der bisherigen Typen- oder Datenblattgenehmigung. Das eDatenblatt-Portal (edatenblatt.astra.admin.ch) stellt die fahrzeugindividuellen IVI-Daten bereit.
Quellen
- eDatenblatt Portal — ASTRA – Bundesamt für Strassen
- Weisung WPB 13.20 (Feld 24: IVI/IVIX im Fahrzeugausweis) — ASTRA – Bundesamt für Strassen
- Homologation von Fahrzeugen — ASTRA – Bundesamt für Strassen