Wie läuft die Zulassung nach dem Import ab?
Stand: 2026-06-20
Der Ablauf nach dem Import umfasst typischerweise drei Schritte: (1) Verzollung beim BAZG mit Einfuhrabgaben und Veranlagungsnachweis (Formular 13.20 A); (2) technische Anerkennung — bei EU-typengenehmigten Fahrzeugen über die vorhandenen Daten/das eDatenblatt, sonst über eine Einzelfahrzeug-Prüfung; (3) Anmeldung beim kantonalen Strassenverkehrsamt.
Das Strassenverkehrsamt prüft die Unterlagen (Versicherungsnachweis, Veranlagungsnachweis, technische Daten), führt nötigenfalls die Fahrzeugprüfung durch und stellt anschliessend den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder aus.
Erst nach erfolgreicher Verzollung UND technischer Anerkennung kann das kantonale Strassenverkehrsamt das Fahrzeug zum Verkehr zulassen.
Quellen
- Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
- Homologation von Fahrzeugen — ASTRA – Bundesamt für Strassen