Wie importiert man einen Gebrauchtwagen aus der EU?

Stand: 2026-06-20

Beim Import eines Gebrauchtwagens aus der EU wird das Fahrzeug zunächst verzollt. Es fallen die Automobilsteuer von 4 % und die Einfuhr-MWST von 8,1 % an. Der eigentliche Zoll entfällt, wenn der EU-Ursprung mit einem gültigen Ursprungsnachweis belegt wird (Freihandelsabkommen Schweiz–EU). Das BAZG stellt den Veranlagungsnachweis (Formular 13.20 A) aus.

Da EU-Fahrzeuge meist eine EU-Typengenehmigung besitzen, kann die technische Anerkennung über die vorhandenen Dokumente bzw. das eDatenblatt erfolgen. Danach erfolgt die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt.

Die MWST wird auch bei Gebrauchtfahrzeugen auf dem Einfuhrwert (Kaufpreis inkl. Transport und Einfuhrabgaben) erhoben — unabhängig davon, dass es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt.

Quellen

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