Was gilt beim Import aus einem Nicht-EU-Land?

Stand: 2026-06-20

Fahrzeuge aus Drittländern (Nicht-EU) werden gleich verzollt wie EU-Fahrzeuge — mit Automobilsteuer (4 %) und MWST (8,1 %). Anders als bei EU-Ursprung entfällt der Zoll jedoch nicht: Ohne präferenziellen Ursprungsnachweis wird die Zollabgabe nach Gewicht erhoben.

Da Drittland-Fahrzeuge meist keine EU-Typengenehmigung haben, ist in der Regel eine Einzelfahrzeug-Prüfung erforderlich; das Fahrzeug muss die schweizerischen technischen Anforderungen (u. a. Beleuchtung, Abgas) erfüllen. Erst nach Verzollung (Formular 13.20 A) und technischer Prüfung erfolgt die Zulassung.

Bei Drittland-Fahrzeugen ist der technische Anpassungsaufwand (z. B. Beleuchtung, Abgasnachweis) oft der grössere Kostenfaktor als die Einfuhrabgaben selbst.

Quellen

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