Was gilt beim Import aus einem Nicht-EU-Land?
Stand: 2026-06-20
Fahrzeuge aus Drittländern (Nicht-EU) werden gleich verzollt wie EU-Fahrzeuge — mit Automobilsteuer (4 %) und MWST (8,1 %). Anders als bei EU-Ursprung entfällt der Zoll jedoch nicht: Ohne präferenziellen Ursprungsnachweis wird die Zollabgabe nach Gewicht erhoben.
Da Drittland-Fahrzeuge meist keine EU-Typengenehmigung haben, ist in der Regel eine Einzelfahrzeug-Prüfung erforderlich; das Fahrzeug muss die schweizerischen technischen Anforderungen (u. a. Beleuchtung, Abgas) erfüllen. Erst nach Verzollung (Formular 13.20 A) und technischer Prüfung erfolgt die Zulassung.
Bei Drittland-Fahrzeugen ist der technische Anpassungsaufwand (z. B. Beleuchtung, Abgasnachweis) oft der grössere Kostenfaktor als die Einfuhrabgaben selbst.
Quellen
- Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
- VTS (SR 741.41), Art. 30 / 30a – Einzelfahrzeug-Prüfung — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes