Wie wird ein US- oder JDM-Fahrzeug in der Schweiz zugelassen?
Stand: 2026-06-20
US- und JDM-Fahrzeuge beruhen meist auf US- bzw. japanischen Normen und besitzen keine EU-Typengenehmigung. Sie durchlaufen daher eine Einzelfahrzeug-Prüfung nach VTS (Art. 30/30a): Liegen keine anerkannten Genehmigungsdokumente vor, erfolgt eine Identifikations- und Funktionskontrolle sowie die Prüfung gegen die schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften.
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung geltenden Schweizer Vorschriften, insbesondere zu Beleuchtung, Abgas und Geräusch. Häufig sind Anpassungen nötig (z. B. Beleuchtung). Die zollrechtliche Abwicklung läuft über die Verzollung und den Prüfungsbericht Formular 13.20 A; dabei wird auch die Stammnummer zugeteilt.
Nicht jedes US-/JDM-Modell lässt sich wirtschaftlich auf Schweizer Anforderungen umrüsten — Abgas- und Beleuchtungsvorschriften sind die häufigsten Hürden. Vorabklärung mit dem Strassenverkehrsamt wird empfohlen.
Quellen
- VTS (SR 741.41), Art. 30 / 30a – Einzelfahrzeug-Prüfung — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes
- Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit