Wie werden Kit-Cars und Repliken zugelassen?

Stand: 2026-06-20

Aus Bausätzen aufgebaute Fahrzeuge (Kit-Cars) und Nachbauten historischer Modelle (Repliken) durchlaufen wie Eigenbauten eine Einzelfahrzeug-Zulassung nach Art. 30/30a VTS — mit Identifikations- und Funktionskontrolle, da keine Genehmigungsdokumente vorliegen.

Geprüft wird gegen die technischen Anforderungen der VTS (u. a. Bremsen, Beleuchtung, Abgas und Geräusch). Eine Replik erhält nicht automatisch den Status oder die historischen Erleichterungen des nachgebauten Originals; der Veteranenstatus setzt voraus, dass das Fahrzeug selbst die 30-Jahre-Kriterien erfüllt.

Wegen des erheblichen Prüfaufwands empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung mit dem Strassenverkehrsamt; Festigkeits- und Abgasnachweise können verlangt werden.

Quellen

Weiterführend