Was besagt die 30-Jahre-Regel für Veteranenfahrzeuge?

Stand: 2026-06-20

Voraussetzung für den Veteranenstatus ist, dass die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt. Erst dann kann das kantonale Strassenverkehrsamt nach erfolgreicher Prüfung den Eintrag «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis vornehmen.

  • Prüfungsintervall: kann für Veteranenfahrzeuge (und zugehörige Anhänger) auf sechs Jahre verlängert werden.
  • Verkehrsabgaben: auf höchstens 400 Franken pro Jahr begrenzt; Veteranen-Anhänger sind davon befreit.
  • Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe sowie von der Pflicht zu Fahrtschreiber/Tachograph und LSVA-Erfassungsgerät.

Die 30-Jahre-Grenze bezieht sich auf die erste Inverkehrsetzung — nicht auf eine spätere Schweizer Wiederzulassung.

Quellen

Weiterführend