Was besagt die 30-Jahre-Regel für Veteranenfahrzeuge?
Stand: 2026-06-20
Voraussetzung für den Veteranenstatus ist, dass die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt. Erst dann kann das kantonale Strassenverkehrsamt nach erfolgreicher Prüfung den Eintrag «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis vornehmen.
- Prüfungsintervall: kann für Veteranenfahrzeuge (und zugehörige Anhänger) auf sechs Jahre verlängert werden.
- Verkehrsabgaben: auf höchstens 400 Franken pro Jahr begrenzt; Veteranen-Anhänger sind davon befreit.
- Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe sowie von der Pflicht zu Fahrtschreiber/Tachograph und LSVA-Erfassungsgerät.
Die 30-Jahre-Grenze bezieht sich auf die erste Inverkehrsetzung — nicht auf eine spätere Schweizer Wiederzulassung.
Quellen
- Weisungen für Veteranenfahrzeuge — ASTRA – Bundesamt für Strassen
- Veteranenfahrzeuge – Fahrzeugprüfung — Kanton Zürich – Strassenverkehrsamt