Ist ein Veteranenfahrzeug strassentauglich?
Stand: 2026-06-20
Der Veteranenstatus wird bei einer Fahrzeugprüfung erteilt und als Eintrag «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis vermerkt. Das Fahrzeug bleibt damit verkehrsberechtigt — es ist also strassentauglich, unterliegt aber besonderen Auflagen.
- Keine regelmässige Nutzung; die jährliche Fahrleistung ist begrenzt (Richtwert rund 2000–3000 km bzw. ca. 50–60 Betriebsstunden).
- Das Fahrzeug muss dem Originalzustand entsprechen; Änderungen müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
- Optisch und technisch einwandfreier, überdurchschnittlich gepflegter Zustand.
- Nur private Verwendung — keine entgeltlichen, öffentlich angebotenen Fahrten.
Die Voraussetzungen regelt die ASTRA-Weisung für Veteranenfahrzeuge; die Prüfung und der Ausweiseintrag erfolgen durch das kantonale Strassenverkehrsamt.
Quellen
- Weisungen für Veteranenfahrzeuge — ASTRA – Bundesamt für Strassen
- Veteranenfahrzeuge – Fahrzeugprüfung — Kanton Zürich – Strassenverkehrsamt