Ist ein Veteranenfahrzeug strassentauglich?

Stand: 2026-06-20

Der Veteranenstatus wird bei einer Fahrzeugprüfung erteilt und als Eintrag «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis vermerkt. Das Fahrzeug bleibt damit verkehrsberechtigt — es ist also strassentauglich, unterliegt aber besonderen Auflagen.

  • Keine regelmässige Nutzung; die jährliche Fahrleistung ist begrenzt (Richtwert rund 2000–3000 km bzw. ca. 50–60 Betriebsstunden).
  • Das Fahrzeug muss dem Originalzustand entsprechen; Änderungen müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
  • Optisch und technisch einwandfreier, überdurchschnittlich gepflegter Zustand.
  • Nur private Verwendung — keine entgeltlichen, öffentlich angebotenen Fahrten.

Die Voraussetzungen regelt die ASTRA-Weisung für Veteranenfahrzeuge; die Prüfung und der Ausweiseintrag erfolgen durch das kantonale Strassenverkehrsamt.

Quellen

Weiterführend