Wie wird ein Eigenbaufahrzeug zugelassen?
Stand: 2026-06-20
Selbst gebaute Fahrzeuge durchlaufen keine Serien-Typengenehmigung, sondern eine Einzelfahrzeug-Zulassung. Liegen — wie beim Eigenbau — keine Genehmigungsdokumente nach Art. 30 VTS vor, erfolgt nach Art. 30a VTS eine Identifikationsprüfung und eine Funktionskontrolle durch die Zulassungsbehörde.
Das Fahrzeug muss sämtliche bau- und ausrüstungstechnischen Anforderungen der VTS erfüllen (Bremsen, Beleuchtung, Abgas- und Geräuschvorschriften, Fahrgestell usw.). Massgebend sind die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung geltenden Vorschriften. Für komplexe Eigenbauten ist eine vorgängige Abklärung mit dem Strassenverkehrsamt bzw. ASTRA empfehlenswert.
Eigenbauten werden in der Regel einer eingehenden technischen Einzelprüfung unterzogen; je nach Umfang sind Festigkeits-, Brems- und Abgasnachweise beizubringen.
Quellen
- VTS (SR 741.41), Art. 30 / 30a – Prüfung von neuen Fahrzeugen (Einzelprüfung) — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes
- Homologation von Fahrzeugen — ASTRA – Bundesamt für Strassen