Was gilt bei einem Kantonswechsel für das Fahrzeug?
Stand: 2026-06-20
Mit einem Umzug in einen neuen Kanton wechselt auch die Zuständigkeit für die Fahrzeugzulassung. Der Halter muss das Fahrzeug innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnsitzkantons anmelden; die bisherigen Kontrollschilder werden gegen Schilder des neuen Kantons getauscht.
- Umzug in einen anderen Kanton: Ummeldung innert 14 Tagen, neue Kontrollschilder des neuen Kantons.
- Umzug innerhalb desselben Kantons: das Kontrollschild bleibt; es ist nur die Adresse zu aktualisieren.
- Benötigt werden u. a. das Anmeldeformular und ein gültiger Versicherungsnachweis.
Auch die Adresse im Führer- und im Fahrzeugausweis ist nach einem Umzug innert 14 Tagen anzupassen.
Quellen
- Umzug innerhalb oder in den Kanton Zürich melden — Kanton Zürich – Strassenverkehrsamt
- Adressänderung (Umzug) — asa – Vereinigung der Strassenverkehrsämter