Wie setzt man ein Fahrzeug vorübergehend ausser Verkehr (Schilder hinterlegen)?
Stand: 2026-06-20
Statt ein Fahrzeug ganz abzumelden, kann der Halter die Kontrollschilder beim kantonalen Strassenverkehrsamt hinterlegen. Das Fahrzeug gilt dann als «ausser Verkehr»; mit der Rückgabe der Schilder informiert das Amt die Haftpflichtversicherung.
Im Kanton Zürich wird das Kontrollschild beispielsweise für ein Jahr gelagert und kann jährlich verlängert werden; dafür wird eine Gebühr erhoben (im Kanton Zürich 50 Franken pro Jahr). Wird ein Fahrzeug definitiv ausser Verkehr gesetzt oder ersetzt, ist der Fahrzeugausweis nach Art. 81 VZV zu annullieren.
Die Modalitäten und Gebühren der Schilderhinterlegung sind kantonal geregelt — Frist, Verlängerung und Kosten können je nach Kanton abweichen.
Quellen
- Kontrollschilder (Hinterlegung / Lagerung) — Kanton Zürich – Strassenverkehrsamt
- VZV (SR 741.51), Art. 81 – Annullierung — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes