Was bedeutet «in Verkehr» und «ausser Verkehr»?

Stand: 2026-06-20

Ein zugelassenes Fahrzeug steht entweder «in Verkehr» — es hat gültige Kontrollschilder und Versicherungsschutz — oder es ist «ausser Verkehr» gesetzt. Im letzteren Fall sind die Schilder hinterlegt oder annulliert; das Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Strassen verkehren.

Nach Art. 81 VZV hat der Halter, wenn ein Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt oder ersetzt wird, den Fahrzeugausweis (und ein allfälliges Duplikat) durch die Behörde annullieren zu lassen.

In den öffentlichen ASTRA-Fahrzeugdaten kennzeichnet das Feld «Inverkehrsetzungs-Status» den Zustand: «I» = in Verkehr, «A» = ausser Verkehr.

Quellen

Weiterführend