Welche Importszenarien gibt es (Kauf, Rückkehr, Übersiedlung)?

Stand: 2026-06-20

  • Kaufimport: Ein im Ausland gekauftes Fahrzeug wird normal verzollt — Automobilsteuer 4 %, MWST 8,1 %, ggf. Zoll.
  • Übersiedlungsgut: Wer den Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein Fahrzeug unter Umständen abgabenfrei einführen. Voraussetzung ist u. a. eine mindestens sechsmonatige Verwendung im Ausland (nachzuweisen, falls nicht aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich).
  • Wiedereinfuhr (Rückwaren): Ein zuvor aus der Schweiz ausgeführtes Fahrzeug kann bei der Rückkehr unter bestimmten Bedingungen abgabenbegünstigt wieder eingeführt werden.

Die Befreiung als Übersiedlungsgut richtet sich nach denselben Voraussetzungen wie für anderes Übersiedlungsgut; die 6-monatige Nutzung im Ausland ist zentral.

Quellen

Weiterführend