Darf man ein ausländisches Fahrzeug temporär in der Schweiz nutzen (ZAVV)?
Stand: 2026-06-20
Wer in der Schweiz wohnt, darf ein nicht verzolltes ausländisches Fahrzeug grundsätzlich nicht im Inland verwenden. Mit einer Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) ist eine zeitlich begrenzte Nutzung möglich.
- Das ZAVV-Verfahren ist grundsätzlich auf zwei Jahre beschränkt und kann höchstens dreimal um je ein Jahr verlängert werden.
- Mit einer ZAVV für zwölf grenzüberschreitende Fahrten darf man zwölfmal pro Jahr für höchstens drei Tage in die Schweiz einreisen.
- Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen ihr im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug vorübergehend ohne Verzollung in der Schweiz benutzen.
Die dauerhafte Nutzung eines unverzollten ausländischen Fahrzeugs durch eine in der Schweiz wohnhafte Person ohne ZAVV ist unzulässig und kann zu Nachforderungen und Bussen führen.
Quellen
- Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
- Unverzollte Fahrzeuge vorübergehend in der Schweiz benutzen — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit