Wie exportiert man ein Fahrzeug aus der Schweiz?
Stand: 2026-06-20
Wird ein Fahrzeug definitiv ins Ausland verbracht, ist beim BAZG eine Ausfuhrzollanmeldung zu erstellen. Die Ausfuhr aus der Schweiz ist von der schweizerischen MWST befreit; allfällige Einfuhrabgaben fallen im Bestimmungsland an.
Soll das Fahrzeug auf eigener Achse ausgeführt werden, stellt das kantonale Strassenverkehrsamt befristete Ausfuhrkontrollschilder zusammen mit einem provisorischen Fahrzeugausweis aus. Das bisherige Schweizer Kontrollschild ist abzugeben bzw. der Fahrzeugausweis zu annullieren.
Ausfuhrkontrollschilder sind nur befristet gültig und ausschliesslich für die Ausfuhr bestimmt.
Quellen
- Vorübergehende Ausfuhr / Ausfuhrverfahren — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
- Kontrollschilder (Ausfuhrschilder) — Kanton Zürich – Strassenverkehrsamt