Was passiert, wenn ein Fahrzeug die MFK nicht besteht?

Stand: 2026-06-20

Erfüllt ein Fahrzeug die Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit nicht, wird es bei der Prüfung beanstandet. Eine Beanstandung bedeutet, dass das Fahrzeug nicht betriebssicher ist und der Mangel behoben werden muss.

Nach der Behebung ist das Fahrzeug innert der gesetzten Frist zur Nachkontrolle vorzuführen. Üblich sind rund 14 Arbeitstage; je nach Kanton können die Fristen abweichen (teils bis etwa drei Wochen bzw. 30 Tage).

Bei gravierenden, die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährdenden Mängeln kann die Weiterfahrt sofort untersagt werden (siehe «Mängel mit sofortigem Entzug»).

Quellen

Weiterführend