Wann wird ein Fahrzeug sofort aus dem Verkehr gezogen?

Stand: 2026-06-20

Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verwendet werden (Art. 29 SVG). Stellt die Behörde — bei der amtlichen Prüfung oder bei einer Strassenkontrolle — gravierende, die Sicherheit unmittelbar gefährdende Mängel fest, so kann sie die Weiterfahrt sofort verbieten.

In solchen Fällen werden Fahrzeugausweis und Kontrollschilder eingezogen; das Fahrzeug darf erst nach Behebung der Mängel und erfolgreicher Nachkontrolle wieder in Verkehr gesetzt werden. Bei weniger gravierenden Mängeln wird hingegen eine Frist zur Behebung gesetzt (Beanstandung).

Die Schwelle für ein sofortiges Verbot ist die unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit — nicht jeder Mangel führt dazu.

Quellen

Weiterführend