Was ist eine Nachkontrolle nach der Fahrzeugprüfung?
Stand: 2026-06-20
Wurde ein Fahrzeug bei der amtlichen Prüfung beanstandet, müssen die Mängel behoben und das Fahrzeug zur Nachkontrolle erneut vorgeführt werden. Erst wenn die Nachkontrolle bestanden ist, gilt das Fahrzeug wieder als geprüft und betriebssicher.
Die Frist beträgt in der Regel rund 14 Arbeitstage; sie ist kantonal geregelt und kann abweichen. In einzelnen Kantonen genügt bei kleineren Mängeln eine schriftliche Bestätigung der Behebung (z. B. durch eine Werkstatt), statt das Fahrzeug erneut physisch vorzuführen.
Wird die Nachkontrolle nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Strassenverkehrsamt weitere Massnahmen ergreifen — bis hin zum Entzug von Ausweis und Schildern.
Quellen
- Erste Nachprüfung (Nachkontrolle MFK) — TCS – Touring Club Schweiz
- Mängel beheben lassen (Fahrzeugprüfung) — Kanton Zürich – Strassenverkehrsamt