Wie oft muss ein Fahrzeug zur amtlichen Prüfung (MFK)?

Stand: 2026-06-20

Nach Art. 33 VTS unterliegen mit Kontrollschildern zugelassene Fahrzeuge der amtlichen, periodischen Nachprüfung; die Zulassungsbehörde bietet die Halter dazu auf. Geprüft werden u. a. Identifikation, Bremsanlage, Lenkung, Sichtverhältnisse, Beleuchtung/Elektrik, Fahrgestell/Achsen/Räder/Reifen/Aufhängung sowie das Emissionsverhalten.

FahrzeugkategoriePrüfungsintervall
Personenwagen, Motorräder, Leicht-/Klein-/dreirädrige Fahrzeugeerstmals nach 5 J. (spätestens 6), dann nach 3 J., dann alle 2 J.
Lieferwagen, Kleinbusse, leichte Lastwagen (≤ 45 km/h)erstmals nach 4 J., dann nach 3 J., dann alle 2 J.
Schwere Lastwagen / Sattelschlepper (> 45 km/h)erstmals nach 2 J., dann nach 2 J., dann jährlich
Berufsmässiger Personentransport, Gesellschaftswagen, Gefahrguterstmals nach 1 J., dann jährlich
Gewerbliche Traktoren, Arbeitsmaschinenerstmals nach 5 J., dann alle 3 J.

Die Intervalle knüpfen an die erste Inverkehrsetzung an. Massgebend ist die Aufgebotspraxis des kantonalen Strassenverkehrsamtes.

Quellen

Weiterführend