Was ist ein Tagesausweis (Tagesschild)?
Stand: 2026-06-20
Mit einem Tagesausweis und den zugehörigen Tagesschildern kann ein Fahrzeug, das kein eigenes Kontrollschild trägt, für einen bestimmten Tag verkehrsberechtigt und haftpflichtversichert gemacht werden. Typische Anwendungsfälle sind Überführungs-, Prüf- oder Verkaufsfahrten.
Die Abgabe von Tagesausweisen und Kollektiv-Fahrzeugausweisen sowie der zugehörigen Kontrollschilder richtet sich nach der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, Art. 20–26); Art. 71 VZV verweist darauf. Tagesausweise werden vom kantonalen Strassenverkehrsamt ausgestellt.
Der Tagesausweis ist nur am eingetragenen Tag gültig; er ist stets im Original mitzuführen.
Quellen
- VZV (SR 741.51), Art. 71 (Verweis auf Tagesausweise nach VVV Art. 20–26) — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes
- Tagesschild beziehen — Kanton Zürich – Strassenverkehrsamt