Was ist ein Händlerschild (U-Schild)?

Stand: 2026-06-20

Händlerschilder sind besondere Kontrollschilder für Betriebe des Fahrzeuggewerbes (Handel, Reparatur, Karosserie). Sie werden über einen Kollektiv-Fahrzeugausweis abgegeben und sind nicht einem einzelnen Fahrzeug zugeteilt, sondern dürfen für verschiedene betriebseigene oder anvertraute Fahrzeuge verwendet werden.

Nach Art. 82 VZV werden Händlerschilder mit dem Buchstaben «U» besonders gekennzeichnet. Die zulässigen Verwendungen (z. B. Probe-, Überführungs-, Werkstatt- und Vorführfahrten) sind in der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) geregelt.

Händlerschilder sind an strikte Verwendungsregeln gebunden — private Dauernutzung oder gewerblicher Personentransport sind unzulässig.

Quellen

Weiterführend