Was gilt beim Import eines Elektrofahrzeugs?
Stand: 2026-06-20
Bis Ende 2023 waren Elektrofahrzeuge von der Automobilsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben — seither unterliegen auch Elektrofahrzeuge bei der Einfuhr der Automobilsteuer von 4 % sowie der MWST von 8,1 %.
Aufhebung der Automobilsteuer-Befreiung für Elektrofahrzeuge: Import von E-Fahrzeugen automobilsteuerpflichtig (4 %) (Stand: 2024-01-01)
Technisch werden importierte Elektrofahrzeuge gleich behandelt wie andere Importe: EU-typengenehmigte Fahrzeuge über die vorhandenen Daten, übrige über eine Einzelprüfung. Kantonale Vergünstigungen bei der jährlichen Motorfahrzeugsteuer können weiterhin bestehen, sind aber kantonal unterschiedlich.
Quellen
- Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen (Medienmitteilung) — Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesrat)
- Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit