Was gilt beim Import eines Elektrofahrzeugs?

Stand: 2026-06-20

Bis Ende 2023 waren Elektrofahrzeuge von der Automobilsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben — seither unterliegen auch Elektrofahrzeuge bei der Einfuhr der Automobilsteuer von 4 % sowie der MWST von 8,1 %.

Aufhebung der Automobilsteuer-Befreiung für Elektrofahrzeuge: Import von E-Fahrzeugen automobilsteuerpflichtig (4 %) (Stand: 2024-01-01)

Technisch werden importierte Elektrofahrzeuge gleich behandelt wie andere Importe: EU-typengenehmigte Fahrzeuge über die vorhandenen Daten, übrige über eine Einzelprüfung. Kantonale Vergünstigungen bei der jährlichen Motorfahrzeugsteuer können weiterhin bestehen, sind aber kantonal unterschiedlich.

Quellen

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