Wie werden Elektrofahrzeuge klassiert und welche Anreize gibt es?
Stand: 2026-06-20
Elektrofahrzeuge sind keine eigene Fahrzeugklasse: Sie werden nach denselben EU-Klassen eingeteilt wie Verbrenner (etwa Klasse M1 für Personenwagen) und im Antrieb als elektrisch geführt; in den ASTRA-Daten erscheinen Stromverbrauch und ein Hybridcode.
Bei den Anreizen ist zu unterscheiden: Die eidgenössische Automobilsteuer (4 % auf den Importwert) wurde für Elektrofahrzeuge bis Ende 2023 nicht erhoben. Diese Steuerbefreiung wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben — seither unterliegen auch Elektrofahrzeuge der Automobilsteuer.
Aufhebung der Automobilsteuer-Befreiung für Elektrofahrzeuge: Elektrofahrzeuge zahlen die 4%-Automobilsteuer (Stand: 2024-01-01)
Kantonale Vergünstigungen bei der jährlichen Motorfahrzeugsteuer (Rabatte oder Befreiungen für Elektrofahrzeuge) bestehen weiterhin, sind aber kantonal unterschiedlich.
Quellen
- Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen (Medienmitteilung) — Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesrat)
- Automobilsteuer — BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit