Wie funktionieren die CO₂-Sanktionen beim Fahrzeugimport?
Stand: 2026-06-20
Für neu in der Schweiz zugelassene Personenwagen gilt ein flottenbezogener CO₂-Zielwert. Für die Jahre 2025–2029 beträgt er 93,6 g CO₂/km; ab 2030 sinkt er auf 49,5 g CO₂/km. Überschreitet die Flotte eines Importeurs ihren individuellen Zielwert, erhebt das Bundesamt für Energie (BFE) eine Sanktion pro Gramm Überschreitung.
- Grossimporteure (mindestens 50 importierte Neuwagen pro Jahr) werden als Flotte abgerechnet; Kleinimporteure einzeln pro Fahrzeug.
- Massgebend ist der WLTP-CO₂-Wert der Fahrzeuge.
- Seit dem 22. April 2025 werden auch zollbefreite Fahrzeuge in den Neuwagenflotten der Grossimporteure berücksichtigt.
CO₂-Zielwert Personenwagen (Flotte): 93,6 g CO₂/km (2025–2029); ab 2030: 49,5 g/km (Stand: 2025-01-01)
Quellen
- FAQ – CO₂-Emissionsvorschriften für Personenwagen — BFE – Bundesamt für Energie
- CO₂-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge — BFE – Bundesamt für Energie