Gibt es in der Schweiz eine Winterreifenpflicht?
Stand: 2026-06-20
Anders als einige Nachbarländer schreibt die Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht für bestimmte Monate vor. Massgebend ist die allgemeine Pflicht, das Fahrzeug nur in betriebssicherem Zustand und mit geeigneter Bereifung zu verwenden (Art. 29 SVG).
Nach Art. 58 Abs. 4 VTS müssen die Reifen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen. Winterreifen, die nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs geeignet sind, müssen bei Motorwagen mit dem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet sein und unterliegen besonderen Auflagen (Art. 59 VTS).
Wer mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, haftet und kann gebüsst werden — eine fehlende Winterbereifung kann also trotz fehlender ausdrücklicher Pflicht Folgen haben.
Quellen
- VTS (SR 741.41), Art. 58–59 – Bereifung, Winterreifen — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes
- SVG (SR 741.01), Art. 29 – Betriebssicherheit — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes