Welche Sicherheitssysteme sind obligatorisch — und seit wann?

Stand: 2026-06-20

Die Schweiz übernimmt die technischen Anforderungen der EU. Damit sind die in der EU vorgeschriebenen Sicherheits- und Assistenzsysteme auch für in der Schweiz neu zugelassene Fahrzeuge massgebend.

  • ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm): in der EU nach Verordnung (EG) 661/2009 für neue Personenwagen-Typen ab 2011 und für alle neuen Personenwagen ab November 2014 vorgeschrieben.
  • eCall (auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes Notrufsystem): nach Verordnung (EU) 2015/758 für neue Personenwagen- und leichte Nutzfahrzeug-Typen ab dem 31. März 2018 obligatorisch.
  • Weitere Assistenzsysteme (z. B. Notbrems- und Spurhalteassistent, intelligente Geschwindigkeitsassistenz): nach der EU-Sicherheitsverordnung 2019/2144 für neue Typen ab 6. Juli 2022 und für alle neuen Fahrzeuge ab 7. Juli 2024.

Die VTS verweist für diese Systeme direkt auf die einschlägigen EU-Verordnungen (u. a. 2015/758 für eCall und 2019/2144 als allgemeine Sicherheitsverordnung).

Quellen

Weiterführend