Welche Sicherheitssysteme sind obligatorisch — und seit wann?
Stand: 2026-06-20
Die Schweiz übernimmt die technischen Anforderungen der EU. Damit sind die in der EU vorgeschriebenen Sicherheits- und Assistenzsysteme auch für in der Schweiz neu zugelassene Fahrzeuge massgebend.
- ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm): in der EU nach Verordnung (EG) 661/2009 für neue Personenwagen-Typen ab 2011 und für alle neuen Personenwagen ab November 2014 vorgeschrieben.
- eCall (auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes Notrufsystem): nach Verordnung (EU) 2015/758 für neue Personenwagen- und leichte Nutzfahrzeug-Typen ab dem 31. März 2018 obligatorisch.
- Weitere Assistenzsysteme (z. B. Notbrems- und Spurhalteassistent, intelligente Geschwindigkeitsassistenz): nach der EU-Sicherheitsverordnung 2019/2144 für neue Typen ab 6. Juli 2022 und für alle neuen Fahrzeuge ab 7. Juli 2024.
Die VTS verweist für diese Systeme direkt auf die einschlägigen EU-Verordnungen (u. a. 2015/758 für eCall und 2019/2144 als allgemeine Sicherheitsverordnung).
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/2144 (allgemeine Fahrzeugsicherheit) — EUR-Lex – Amt für Veröffentlichungen der EU
- Verordnung (EU) 2015/758 (eCall) — EUR-Lex – Amt für Veröffentlichungen der EU
- VTS (SR 741.41), Art. 3a (Verweise auf EU-Sicherheitsregelungen) — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes