Was sind Arbeitsmaschinen und Arbeitskarren?

Stand: 2026-06-20

Nach Art. 13 VTS sind «Arbeitsmotorwagen» — soweit sie nicht Transportmotorwagen sind — Motorwagen, die zur Verrichtung von Arbeiten gebaut sind oder auf denen Maschinen zur Verrichtung von Arbeiten fest installiert sind, und die nur eine geringe Nutz- bzw. Anhängelast aufweisen.

  • Arbeitsmaschine: Arbeitsmotorwagen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h (Messtoleranz 10 %).
  • Arbeitskarren: Arbeitsmotorwagen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h (Messtoleranz 10 %).

Arbeitsmotorwagen können als Transportmotorwagen immatrikuliert werden, wenn sie allen anwendbaren Vorschriften entsprechen und die Arbeitsgeräte weder die Sicht erheblich einschränken noch den Verkehr behindern.

Quellen

Weiterführend