Was sind Arbeitsmaschinen und Arbeitskarren?
Stand: 2026-06-20
Nach Art. 13 VTS sind «Arbeitsmotorwagen» — soweit sie nicht Transportmotorwagen sind — Motorwagen, die zur Verrichtung von Arbeiten gebaut sind oder auf denen Maschinen zur Verrichtung von Arbeiten fest installiert sind, und die nur eine geringe Nutz- bzw. Anhängelast aufweisen.
- Arbeitsmaschine: Arbeitsmotorwagen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h (Messtoleranz 10 %).
- Arbeitskarren: Arbeitsmotorwagen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h (Messtoleranz 10 %).
Arbeitsmotorwagen können als Transportmotorwagen immatrikuliert werden, wenn sie allen anwendbaren Vorschriften entsprechen und die Arbeitsgeräte weder die Sicht erheblich einschränken noch den Verkehr behindern.
Quellen
- VTS (SR 741.41), Art. 13 – Arten von Arbeitsmotorwagen — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes
- Einteilung der Fahrzeuge — ASTRA – Bundesamt für Strassen