Sind E-Bikes und Mofas zulassungspflichtig?

Stand: 2026-06-20

Art. 18 VTS definiert «Motorfahrräder» u. a. als einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h und einer Motorleistung von höchstens 1,0 kW — mit einem Verbrennungsmotor (Hubraum bis 50 cm³) oder mit elektrischem Antrieb samt allfälliger Tretunterstützung, die bis höchstens 45 km/h wirkt. «Leicht-Motorfahrräder» haben elektrischen Antrieb mit höchstens 0,5 kW, eine Bauart-Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und eine Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h.

TypTretunterstützungKontrollschild?Führerausweis?
Langsames E-Bike (Leicht-Motorfahrrad)bis 25 km/hNeinNur 14–16 Jahre (Kat. M)
Schnelles E-Bikebis 45 km/hJa (gelb) + FahrzeugausweisJa (mind. Kat. M)
Mofabis 30 km/hJa (gelb) + FahrzeugausweisJa (mind. Kat. M)

Schnelle E-Bikes und Mofas brauchen zusätzlich eine jährlich zu erneuernde E-Bike-/Mofa-Vignette (Haftpflichtversicherung). Bei langsamen E-Bikes ist die Haftpflicht häufig über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Tachometer-Pflicht für neue E-Bikes: neue E-Bikes; Nachrüstpflicht für bestehende bis 1. April 2027 (Stand: 2024-04-01)

Quellen

Weiterführend