Wie wird ein Wohnmobil eingestuft?
Stand: 2026-06-20
Nach Art. 11 VTS gelten Fahrzeuge, deren Innenraum (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, mit bis zu neun Sitzplätzen als «Wohnmotorwagen»; sie sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt.
Wohnmotorwagen werden im Fahrzeugausweis lediglich als leichte oder schwere Motorwagen bezeichnet und nach ihrer Zweckbestimmung umschrieben. Ob ein Wohnmobil als leicht oder schwer gilt, richtet sich nach dem Garantiegewicht.
Überschreitet ein Wohnmobil 3,5 t Gesamtgewicht, gilt es als schwerer Motorwagen — mit Folgen für die erforderliche Führerausweiskategorie und einzelne Verkehrsvorschriften.
Quellen
- VTS (SR 741.41), Art. 11 – Arten von Transportmotorwagen (Wohnmotorwagen) — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes
- Einteilung der Fahrzeuge — ASTRA – Bundesamt für Strassen