Wann ist ein Partikelfilter vorgeschrieben?
Stand: 2026-06-20
Die EU-Abgasnormen (Verordnung (EG) Nr. 715/2007) begrenzen nicht nur die Partikelmasse, sondern seit Euro 5b/6 auch die Partikelanzahl. Diese Grenzwerte lassen sich bei Dieselmotoren in der Praxis nur mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) einhalten.
Mit Euro 6 wurde die Partikelanzahl-Begrenzung auch auf Benziner mit Direkteinspritzung ausgedehnt; diese benötigen dafür in der Regel einen Ottopartikelfilter (OPF). Ein Partikelfilter ist somit kein eigenständiges gesetzliches Bauteil-Obligatorium, sondern Folge der einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte.
Das Entfernen oder Manipulieren eines ab Werk verbauten Partikelfilters ist unzulässig — das Fahrzeug erfüllt dann die genehmigte Abgasnorm nicht mehr.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Emissionsgrenzwerte Euro 5/6, Partikel) — EUR-Lex – Amt für Veröffentlichungen der EU
- VTS (SR 741.41) – Abgasvorschriften — Fedlex – Die Rechtssammlung des Bundes