FA

FABAG T3E

· Generation

Quelle und Datensatz

Schweizer Typengenehmigung (TARGA)

Amtliche Quelle: ASTRA (Bundesamt für Strassen)

Quellen: TARGA und TAS (Type Approval System, das offizielle Nachfolgesystem). Einzelne Werte auf dieser Seite können aus beiden Katalogen stammen.

: Marke und Modell stammen aus dem amtlichen Katalog.

Diese Seite beschreibt eine Fahrzeug-Konfiguration (Typ/Variante/Version), nicht ein einzelnes Fahrzeug.

Identifikation

SACHENTRANSPORTANHAENGER
Fahrzeug-Unterart
Sattelanh./Fahrgestell
Typ-Variante
DOLL T3E; -/-

Klassifizierung

Reifen/Felgen

Felderläuterungen

Offizielle ASTRA-Bedeutung der Quellfelder dieses Fahrzeugs. Unbekannte, vorgehaltene oder in dieser Sprache nicht verfügbare Angaben bleiben sichtbar und werden nicht erfunden.

QuellfeldWertEinheitStatus
vehicle_classnicht verfügbarO4
body_codenicht verfügbar0

Typengenehmigung

Erteilt
07.08.2019
Erweiterung
08.10.2024
Quelle
TG-Anhaenger.txt

Datenblatt

Hersteller & Identifikation

Hersteller
DOLL FAHRZEUGBAU GMBH, D-77728 Oppenau
Herstellerplakette
vorne, rechts am Aufbau
Fahrgestellnummer
vorne, rechts am Aufbau

Fahrgestell

Achsen/Räder
3/6
Federung
Hydraulikfederung
Lenkung
hydr., Zwangslenkung auf alle Achsen
Vmax mechanisch (km/h)
100
Betriebsbremse Z1
pneumat., 2-Leiter, direkt; Trommeln;
Betriebsbremse Z2
ABS mit EBS
Feststellbremse Z1
Federspeicher, auf alle Achsen
Unterlegkeile
erforderlich

Abmessungen & Karosserie

Länge (mm)
12980 – 18660
Breite (mm)
2550 – 3500
Höhe (mm)
1521 – 3360
Überhang vorne (mm)
570 – 1540
Überhang hinten (mm)
730 – 1140
Radstand 2-3 (mm)
1360
Radstand 3-4 (mm)
1360
Spur Achse 1 (mm)
1860 – 2012
Spur Achse 2 (mm)
1860 – 2012
Spur Achse 3 (mm)
1860 – 2012
Radius ab Sattelzapfen (mm)
1720

Gewichte & Anhängelasten

Garantiegewicht (kg)
42000 – 64000
Garantie Achse 1 (kg)
8000 – 12000
Garantie Achse 2 (kg)
8000 – 12000
Garantie Achse 3 (kg)
8000 – 12000
Stütz-/Sattellast (kg)
18000 – 28000

Bemerkungen

Bemerkung 1
21) LI gemäss Achsgarantien auf Herstellerschild
Bemerkung 4
23/36) 14040 mm / 12000 mm; a.W. ausziehbar. Verwendung nur gestattet, sofern die Ladung es erfordert
Bemerkung 5
(Ausnahmefahrzeug zum Transport unteilbarer Lasten)
Bemerkung 7
28) 8010-13710 mm
Bemerkung 10
07/22/37) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren
Bemerkung 17
Eintrag Fz-Ausweis:
Bemerkung 18
110 - Gelbes Gefahrenlicht bewilligt. Anforderungen und Verwendung nur gemäss den geltenden Weisungen des
Bemerkung 19
UVEK zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern
Bemerkung 20
126 - Ausziehbarer Sattelanhänger: Sonderbewilligung erforderlich, wenn Gesamtlänge über 16.50 m
Bemerkung 21
208 - Die gesetzlichen Höchstgewichte und Höchstmasse im befahrenen Staat dürfen nur mit einer Sonderbewilligung
Bemerkung 22
überschritten werden
Bemerkung 23
248 - Anhänger darf nur verwendet werden, wenn ABS (EBS)-Versorgung sichergestellt ist
Weitere Felder (alle Quelldaten)

Genau so dargestellt, wie von der Quelle veröffentlicht, und zur Nachvollziehbarkeit erhalten.

9037
DOLL FAHRZEUGBAU GMBH, D-77728 Oppenau
vorne, rechts am Aufbau
vorne, rechts am Aufbau
3/6
Hydraulikfederung
hydr., Zwangslenkung auf alle Achsen
0
100
pneumat., 2-Leiter, direkt; Trommeln;
ABS mit EBS
Federspeicher, auf alle Achsen
erforderlich
ZW= 235/75R17.5
ZW= 245/70R17.5
18660
12980
3500
2550
3360
1521
1540
570
1140
730
0
0
0
1360
0
1360
2012
1860
2012
1860
2012
1860
0
0
1720
0
17160
11460
0
0
64000
42000
28000
18000
12000
8000
12000
8000
12000
8000
0
0
21) LI gemäss Achsgarantien auf Herstellerschild
23/36) 14040 mm / 12000 mm; a.W. ausziehbar. Verwendung nur gestattet, sofern die Ladung es erfordert
(Ausnahmefahrzeug zum Transport unteilbarer Lasten)
28) 8010-13710 mm
07/22/37) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren
Eintrag Fz-Ausweis:
110 - Gelbes Gefahrenlicht bewilligt. Anforderungen und Verwendung nur gemäss den geltenden Weisungen des
UVEK zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern
126 - Ausziehbarer Sattelanhänger: Sonderbewilligung erforderlich, wenn Gesamtlänge über 16.50 m
208 - Die gesetzlichen Höchstgewichte und Höchstmasse im befahrenen Staat dürfen nur mit einer Sonderbewilligung
überschritten werden
248 - Anhänger darf nur verwendet werden, wenn ABS (EBS)-Versorgung sichergestellt ist
23/24/25/26/35/36/Bem
9FC307 – FABAG T3E – dauto.ch