FA

FABAG H2H

· Generation

Quelle und Datensatz

Schweizer Typengenehmigung (TARGA)

Amtliche Quelle: ASTRA (Bundesamt für Strassen)

Quellen: TARGA und TAS (Type Approval System, das offizielle Nachfolgesystem). Einzelne Werte auf dieser Seite können aus beiden Katalogen stammen.

: Marke und Modell stammen aus dem amtlichen Katalog.

Diese Seite beschreibt eine Fahrzeug-Konfiguration (Typ/Variante/Version), nicht ein einzelnes Fahrzeug.

Identifikation

SACHENTRANSPORTANHAENGER
Fahrzeug-Unterart
Sattelanh./Fahrgestell
Typ-Variante
DOLL H2H; -/-

Klassifizierung

Reifen/Felgen
ZW= 295/80R22.5; 9.00x22.5
ZW= 315/80R22.5; 9.00x22.5
ZW= 12R22.5; 9.00x22.5

Felderläuterungen

Offizielle ASTRA-Bedeutung der Quellfelder dieses Fahrzeugs. Unbekannte, vorgehaltene oder in dieser Sprache nicht verfügbare Angaben bleiben sichtbar und werden nicht erfunden.

QuellfeldWertEinheitStatus
vehicle_classnicht verfügbarO4
body_codenicht verfügbar0

Typengenehmigung

Erteilt
07.08.2019
Erweiterung
06.11.2020
Quelle
TG-Anhaenger.txt

Datenblatt

Hersteller & Identifikation

Hersteller
DOLL FAHRZEUGBAU GMBH, D-77728 Oppenau
Herstellerplakette
vorne, rechts am Aufbau
Fahrgestellnummer
vorne, rechts am Aufbau

Fahrgestell

Achsen/Räder
2/4
Federung
Luftfederung; Stossdämpfer
Lenkung
hydr., Zwangslenkung auf beide Achsen
Vmax mechanisch (km/h)
100
Betriebsbremse Z1
pneumat., 2-Leiter, direkt;
Betriebsbremse Z2
Trommeln; ABS mit EBS
Feststellbremse Z1
Federspeicher, auf A1+A2
Unterlegkeile
erforderlich

Abmessungen & Karosserie

Länge (mm)
11367 – 17367
Breite (mm)
2540 – 2550
Höhe (mm)
1800 – 4000
Überhang vorne (mm)
1387
Überhang hinten (mm)
786
Radstand 2-3 (mm)
1810
Spur Achse 1 (mm)
1800 – 1840
Spur Achse 2 (mm)
1800 – 1840
Radius ab Sattelzapfen (mm)
1630

Gewichte & Anhängelasten

Garantiegewicht (kg)
32000 – 38000
Garantie Achse 1 (kg)
9000 – 10000
Garantie Achse 2 (kg)
9000 – 10000
Stütz-/Sattellast (kg)
14000 – 18000

Bemerkungen

Bemerkung 1
23/36) 14040 mm / 12000 mm; a.W. ausziehbar. Verwendung nur gestattet, sofern die Ladung es erfordert
Bemerkung 2
(Ausnahmefahrzeug zum Transport unteilbarer Lasten)
Bemerkung 4
28) 7384-13384 mm
Bemerkung 7
07/22/37) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren
Bemerkung 17
Eintrag Fz-Ausweis:
Bemerkung 18
110 - Gelbes Gefahrenlicht bewilligt. Anforderungen und Verwendung nur gemäss den geltenden Weisungen des
Bemerkung 19
UVEK zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern
Bemerkung 20
126 - Ausziehbarer Sattelanhänger: Sonderbewilligung erforderlich, wenn Gesamtlänge über 16.50 m
Bemerkung 21
208 - Die gesetzlichen Höchstgewichte und Höchstmasse im befahrenen Staat dürfen nur mit einer Sonderbewilligung
Bemerkung 22
überschritten werden
Bemerkung 23
248 - Anhänger darf nur verwendet werden, wenn ABS (EBS)-Versorgung sichergestellt ist
Weitere Felder (alle Quelldaten)

Genau so dargestellt, wie von der Quelle veröffentlicht, und zur Nachvollziehbarkeit erhalten.

9037
DOLL FAHRZEUGBAU GMBH, D-77728 Oppenau
vorne, rechts am Aufbau
vorne, rechts am Aufbau
2/4
Luftfederung; Stossdämpfer
hydr., Zwangslenkung auf beide Achsen
0
100
pneumat., 2-Leiter, direkt;
Trommeln; ABS mit EBS
Federspeicher, auf A1+A2
erforderlich
ZW= 295/80R22.5; 9.00x22.5
ZW= 315/80R22.5; 9.00x22.5
ZW= 12R22.5; 9.00x22.5
17367
11367
2550
2540
4000
1800
0
1387
0
786
0
0
0
1810
0
0
1840
1800
1840
1800
0
0
0
0
1630
0
15980
9980
0
0
38000
32000
18000
14000
10000
9000
10000
9000
0
0
0
0
23/36) 14040 mm / 12000 mm; a.W. ausziehbar. Verwendung nur gestattet, sofern die Ladung es erfordert
(Ausnahmefahrzeug zum Transport unteilbarer Lasten)
28) 7384-13384 mm
07/22/37) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren
Eintrag Fz-Ausweis:
110 - Gelbes Gefahrenlicht bewilligt. Anforderungen und Verwendung nur gemäss den geltenden Weisungen des
UVEK zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern
126 - Ausziehbarer Sattelanhänger: Sonderbewilligung erforderlich, wenn Gesamtlänge über 16.50 m
208 - Die gesetzlichen Höchstgewichte und Höchstmasse im befahrenen Staat dürfen nur mit einer Sonderbewilligung
überschritten werden
248 - Anhänger darf nur verwendet werden, wenn ABS (EBS)-Versorgung sichergestellt ist
22/37/Bem