Was ist die Typenschein-Zulassung in der Schweiz?

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Die Typenschein-Zulassung, auch Typengenehmigung genannt, ist ein essentieller Prozess in der Schweizer Fahrzeugindustrie. Sie bezieht sich auf die Erlaubnis, die ein bestimmter Fahrzeugtyp erhält, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Diese Genehmigung stützt sich auf eine Reihe von Tests und Standards, die die Sicherheit des Fahrzeugs sowie die Einhaltung der Umweltstandards gewährleisten.

Entwicklung der Datenstruktur des Typenscheins

Die Datenstruktur des Typenscheins hat im Laufe der Jahre mehrere Veränderungen durchlaufen. Vor 1985 bestand der Typenschein-Code beispielsweise aus Zahlen wie 1234. Im Jahr 1985 wurde eine Änderung vorgenommen, um den Code zu standardisieren und zu vereinfachen. Der neue Code bestand aus einer alphanumerischen Bezeichnung mit einem Buchstaben (z. B. 1B3261), der eindeutig einem bestimmten Fahrzeugtyp zugeordnet war.

1995 wurde eine weitere Änderung eingeführt, um den Code an die zunehmende Anzahl von Fahrzeugtypen anzupassen. Der Code wurde zu einer alphanumerischen Bezeichnung mit zwei Buchstaben (z. B. 3MA023) erweitert, um eine größere Anzahl von Kombinationen und somit mehr eindeutige Codes für verschiedene Fahrzeugtypen zu ermöglichen.

Unterschiede im Typenschein-Code

Der Typenschein-Code setzt sich aus einer Kombination von Zahlen zusammen, die verschiedene Informationen über das Fahrzeug repräsentieren. Die Anzahl der Zeichen und Zahlen im Code kann variieren, abhängig von der spezifischen Art des Fahrzeugs und den spezifischen Informationen, die der Code repräsentieren soll.

Fahrzeugquellen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es verschiedene Quellen für Fahrzeuge. Dazu gehören der Import von Fahrzeugen mit EU-Gesamtgenehmigung (EU-GG), die Umrüstung mit Typengenehmigung (TG) für die inländische Produktion, das "Tuning" von Einzelfahrzeugen, die inländische Produktion ausschließlich für den Schweizer Markt, der Import von Fahrzeugen ohne EU-GG mit CH-TG "Arbeitsmaschinen" und der Direktimport von Fahrzeugen ohne EU-GG "Amerikaner".

Zukunft der Fahrzeughomologation in der Schweiz

Die Zukunft der Fahrzeughomologation in der Schweiz geht in Richtung einer stärkeren Digitalisierung und Automatisierung des Prozesses. Es wird erwartet, dass ab spätestens dem 5. Juli 2026 die Zulassung der entsprechenden EU-Kategorien gemäß VO 2018/858 ausschließlich durch eCoC-Daten erfolgen wird. Dieser Schritt wird dazu beitragen, den Prozess effizienter zu gestalten und die Qualität der Daten zu verbessern. Darüber hinaus wird die Schweiz ihre Homologationsstandards weiterhin an die EU-Normen anpassen, um die Kompatibilität und den Handel zwischen den Märkten zu erleichtern.

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